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Ethik
Text 8 Min.

Medizin am Lebensende

Ein Überblick der Begrifflichkeiten und der aktuellen politischen Lage.

Man unterscheidet vier Arten der Sterbehilfe, die einer kurzen Erklärung bedürfen. Die aktive Sterbehilfe bezeichnet die direkte, aktive Tötung eines Menschen, z. B. Durch die Verabreichung eines tödlichen Medikaments, sie ist in Deutschland strafbar. Passive Sterbehilfe bedeutet, dass in aussichtslosen Situationen Therapiemaßnahmen abgebrochen oder erst gar nicht begonnen werden. Dieser Begriff ist aber unglücklich gewählt, denn es handelt sich hier nicht um Sterbehilfe, sondern um ein sorgfältiges Abwägen von Nutzen und Risiko einer Therapie unter Berücksichtigung der Diagnose, Prognose und des Willens des Patienten. Wenn eine notwendige Behandlung, zum Beispiel die Gabe starker Schmerzmittel, zu einer Lebensverkürzung führen kann und diese in Kauf genommen wird, spricht man theoretisch von indirekter Sterbehilfe. Wie bei der passiven Sterbehilfe handelt es sich bei diesem Begriff nicht um Sterbehilfe im engeren Sinn, wenn die Therapie mit der Intention geschieht, Leiden zu lindern und nicht mit der Absicht, das Leben des Patienten vorzeitig zu beenden. Zuletzt gibt es noch den (ärztlich) assistierten Suizid, bei dem der Arzt oder eine andere Person dem Patienten die nötigen Mittel bereitstellt, dieser den Suizid jedoch selbst durchführt. Da in Deutschland der Suizid nicht strafbar ist, kann auch die Beihilfe dazu nicht strafbar sein.

Im vergangenen Jahr lag dem Bundestag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung der Suizidbeihilfe vor. Das Anliegen dahinter war, die unbefriedigende Situation, dass in Deutschland Suizidbeihilfe derzeit im rechtsfreien Raum und strafrechtlich nicht greifbar stattfindet, zu klären und zumindest kommerziellen Suizidhelfern das Handwerk zu legen. Allerdings waren die persönliche oder auch in gewissen Grenzen ärztliche Suizidbeihilfe davon nicht betroffen und „humanitär“ agierende Vereinigungen nicht erfasst. So hätte der Gesetzentwurf unseres Erachtens ins Leere getroffen und zugleich eine Festschreibung bedeutet, die das Bewusstsein der Bevölkerung in Richtung einer Akzeptanz der Suizidbeihilfe geprägt hätte. Der Entwurf ging wesentlich auf die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zurück. Die FDP-Politikerin ist Beiratsmitglied der Humanistischen Union, die vehement für eine Änderung der ärztlichen Muster-Berufsordnung eintritt.

Denn diese spricht sich explizit gegen ärztliche Suizidbeihilfe aus. So will die Humanistische Union dagegen auch mit Musterprozessen vorgehen: „Wir suchen ... dringend Ärzte, die entweder gegen das Verbot der Suizidbeihilfe bereits verstoßen haben (und deshalb mit berufsrechtlichen Verfahren konfrontiert sind), oder zu diesem Schritt unter Umständen bereit wären.“ (HU-Mitteilungen 218/219).

Obwohl eine gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe in Deutschland überfällig ist, sahen wir es als Leitungskreis der ACM als unsere Aufgabe an, auf einen unbedingten Lebensschutz hinzuwirken. So wurde in einer kleinen Arbeitsgruppe im Rahmen von persönlichen Treffen, E-Mails und Telefonaten schließlich eine Stellungnahme verfasst, die sich für eine Ablehnung des Gesetzentwurfes aussprach. Sie wurde an die Bundestagsabgeordneten persönlich versandt, als Pressemitteilung verschickt und auf der ACM-Homepage veröffentlicht (acm.smd.org). Wir erhielten zahlreiche, z. T. sehr unterstützende und/oder detaillierte Antworten von Politikern auf die Stellungnahme und hoffen, dass sie ein Stück zur Bewusstseinsbildung beigetragen hat, auch wenn der Gesetzesentwurf innerhalb der letzten Legislaturperiode nicht mehr zur Abstimmung kam. Gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode legte der neue Gesundheitsminister, Hermann Gröhe (CDU), einen neuen Gesetzesentwurf vor, der weiter greift als der vorherige Vorschlag, indem er sich gegen jegliche Form (also nicht nur die gewerbsmäßige) organisierter Suizidbeihilfe ausspricht und sie unter Strafe stellen möchte. Zudem möchte er die Palliativmedizin und die Hospizbewegung weiter ausbauen.

Es gibt gute Gründe, sich aktiv gegen eine Legalisierung von assistiertem Suizid oder gar aktiver Sterbehilfe zu positionieren. Befürworter einer Legalisierung betonen oft die Patientenautonomie.

In einer freien und demokratischen Gesellschaft sind der Freiheit des Einzelnen jedoch Grenzen gesetzt. Deshalb haben wir Gesetze. Wir haben kein Recht auf Freiheit, die andere Menschen schädigt oder in Gefahr bringt.

Eine Legalisierung der Sterbehilfe stellt eine Gefahr dar für schwer kranke, chronisch kranke und behinderte Menschen. Sie verankert den Suizid als Lösungsmöglichkeit im Bewusstsein der Gesellschaft und setzt damit alte und pflegebedürftige Menschen unter Druck – gerade in Zeiten, in denen die Ressourcen knapper werden. Dieser Druck kann objektiv oder auch nur subjektiv empfunden sein.

Nach den vor allem anderen zu schützenden schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft geht es auch um den Schutz von Mitarbeitern im Gesundheitswesen. Ein Recht auf Sterbehilfe setzt voraus, dass es Menschen gibt, die diese ermöglichen. Hieraus ergibt sich eine Bedrohung der Gewissensfreiheit der Ärzte.

Die Palliativmedizin stellt eine gute Alternative für Menschen dar, die sich im Endstadium einer unheilbaren Krankheit befinden. Studien haben gezeigt, dass unter guter palliativer Betreuung ein zuvor geäußerter Todeswunsch in den meisten Fällen verschwindet. Weiterhin haben die Entwicklungen in Ländern, in denen aktive Sterbehilfe und/ oder assistierter Suizid erlaubt ist, gezeigt, dass es unweigerlich zu einer Ausweitung des betroffenen Patientenkreises kommt. Zunächst geht es um Patienten mit einer Krebserkrankung im Endstadium und unerträglichen Schmerzen; dann kommen Menschen mit degenerativen neurologischen Erkrankungen hinzu, die zu einer zunehmenden Abhängigkeit und Pflegebedürftigkeit führen bis hin zu Menschen, die unter keiner bedrohlichen Erkrankung leiden, aber „lebensmüde“ sind oder eine psychiatrische Erkrankung (zumeist eine Depression) haben; letztendlich gehören auch Minderjährige zu den Betroffenen. Daten aus unseren Nachbarländern, wie den Niederlanden oder Belgien, zeigen ganz deutlich eine derartige Entwicklung. Dabei stellt sich heraus, dass gesetzlich implementierte Sicherungssysteme versagen.

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