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Ethik
Text 12 Min.

Sterben auf Knopfdruck

Ein Hausarzt aus der Schweiz berichtet von seinen Erfahrungen und warnt vor einer Ausdehnung der Suizidbeihilfe auf gesunde Menschen Anders als in den meisten europäischen Ländern ist in der Schweiz die Beihilfe zum Suizid unter bestimmten Bedingungen legal.

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Vor Kurzem wurde ich mit der Anfrage einer älteren Patientin konfrontiert, ob ich ihr ein Rezept für das tödliche Barbiturat ausstellen könnte. Bereits vor einigen Jahren wurde ich von einer anderen Patientin, einer Frau mit langjähriger Multipler Sklerose (MS), angefragt. Mit dem Verweis auf persönliche Gewissensgründe hatte ich jeweils abgelehnt.

Die damals 76-jährige Patientin mit MS nutzte schließlich die Möglichkeit in der Schweiz, mit der Sterbehilfe-Organisation Exit aus dem Leben zu scheiden. Sie war zwar nicht in einer letzten Krankheitsphase und hatte auch keine Schmerzen, die nicht behandelbar gewesen wären. Doch sie wollte sterben, sobald sie nicht mehr ohne Hilfe duschen oder auf die Toilette gehen konnte.

Ich konnte mein Erstaunen über diese Begründung nicht verbergen. Die Patientin meinte, ihre Kinder und Enkel hätten alle Verständnis für ihre Entscheidung. Für den Arzt von Exit (der sich nie bei mir gemeldet hatte) musste ich nun einen ärztlichen Bericht über ihren Gesundheitszustand erstellen.

Die Patientin verneinte aktuell zwar alle Fragen zu depressiven Symptomen, doch verlangte ich im Bericht noch ein Gutachten durch einen Psychiater, um eine (larvierte) Depression auszuschließen. Schließlich hatte sie früher auch schon Antidepressiva benötigt. Diesen Satz nahm mir die Patientin zwar etwas übel, doch hielt ich dies für meine Sorgfaltspflicht vor diesem irreversiblen Schritt. Wie sie mir später mitteilte, sei der Besuch durch einen von Exit vermittelten Psychiater dann eine reine Formsache gewesen, ziemlich schnell hätte der ihr gesagt, sie sei sicher nicht depressiv. Für die restlichen Wochen bis zu ihrem selbstgewählten Todesdatum fragte sie mich vorsichtig, ob ich denn trotzdem bis dahin noch ihr Hausarzt bleiben würde, was ich natürlich bejahte. Offenbar überraschte sie diese Antwort etwas.

Schien sie sich von mir abgelehnt zu fühlen, weil ich als Christ die Beihilfe zum Suizid ablehnte? Ich merkte, dass es für viele Menschen schwierig ist, dies auseinanderzuhalten.

So habe ich nun bei der zweiten Patientin mit dem Wunsch nach Suizidbeihilfe von Anfang an betont, dass ich ihre Entscheidung respektiere und nicht verurteile, auch wenn ich ihr das Barbiturat aus Gewissensgründen nicht verschreiben würde. Es handelt sich hierbei um eine knapp 90-jährige (urteilsfähige) Patientin im Pflegeheim mit chronischen Schmerzen und stark eingeschränkter Mobilität und Sehkraft. Sie lehnt weitere Operationen und eine höhere Opiat-Dosierung ab.

Ihren Todestag im Januar 2014 wählte sie so, dass alle Angehörigen dabei sein konnten. Ihre Kinder (mit denen ich auch in Kontakt war) und Enkel bedauerten zwar ihre Entscheidung und hatten Mühe damit, doch wollten auch sie ihren Wunsch respektieren. Als ich auf ihre persönliche Glaubenshaltung zu sprechen kam, meinte meine Patientin, sie kenne zwar die Bibel, doch hätte sie schon länger ihre Glaubenszweifel. Bezüglich ihres Entscheides zum assistierten Suizid hingegen hätte sie keine Zweifel mehr. Weiter gab sie zu bedenken, dass ich vielleicht in ihrer Lage und in ihrem Alter ja auch nicht mehr leben wollte.

Ehrlich gesagt kann ich dies auch nicht so sicher ausschließen. Auf alle Fälle würde ich niemanden als Beihelfer zum Suizid instrumentalisieren wollen, aber vielleicht würde ich in einer ausweglosen Krankheitsphase auf Nahrung und Flüssigkeit verzichten wollen. Sozusagen sterben wie ein alter Indianer? Wie sehr hatte sich sogar Hiob den Tod herbeigesehnt (Hiob 3). Hatte ihn Gott deswegen verurteilt? Offenbar nicht. Natürlich kann man jetzt einwenden, dass Hiob ja seinen Worten keine Taten folgen ließ und sich nicht umbrachte.

Oder in Jesus Sirach 30,17 lese ich: „Besser sterben als ein unnützes Leben, besser Ruhe für immer als dauerndes Leid.“ Oder in 33,21: „Solange noch Leben und Atem in dir sind, mach dich von niemand abhängig!“ Ziemlich ungewohnte Töne, allerdings aus einen Buch, das nur von der katholischen und orthodoxen, nicht aber von den evangelischen Kirchen zur Bibel gezählt wird.
Ich möchte mich hier nicht auf theologische Äste hinauswagen, doch plädiere ich dafür, das Verurteilen eines Selbstmörders zu unterlassen. Wer weiß schon, wie Gott diesen beurteilt?

Klar hingegen ist für mich, dass vor Gott die Würde des Menschen zu jedem Zeitpunkt des Lebens, also selbst bei völliger Abhängigkeit und bei unerträglichen Schmerzzuständen unbestritten und unantastbar ist. Viele biblische Figuren, und auch Jesus selbst, sind uns Vorbilder im Ertragen von Leid.

Doch was heißt das nun auf politischer Ebene? Wie sollen wir uns in der Diskussion um die gesetzliche Regelung von Suizidbeihilfe positionieren? Auf aktive Sterbehilfe, wie sie z. B. In den Niederlanden und in Belgien erlaubt ist, möchte ich hier nicht eingehen und ich bin froh, dass diese bei uns verboten ist. Vor einem Jahr hatten wir in unserem Qualitätszirkel mit gut einem Dutzend Hausärzten das Thema mehrmals intensiv und kontrovers diskutiert. Bis dahin hatten drei der anwesenden Ärzte schon ein- oder mehrmals das Barbiturat für eigene Patienten auf deren Wunsch hin verschrieben. Alle drei sind von mir hochgeschätzte, sehr erfahrene, engagierte und mitfühlende Hausärzte, die ihre Entscheidungen nicht leichtfertig trafen. Auch hier bemerkte ich im direkten Diskurs meine Hemmungen, sie für ihre Tat zu verurteilen. Sollte ich befürworten, dass sie strafrechtlich verfolgt werden?

In der Schweiz ist die gesellschaftliche Akzeptanz der Suizidbeihilfe (und bei der allgemeinen Bevölkerung wohl in noch größerem Ausmaß als bei den Ärzten) in den letzten Jahren dermaßen gewachsen, dass es unrealistisch wäre, ein Totalverbot zu fordern. Eine von christlichen Politikern eingereichte Volksinitiative für ein Verbot der Suizidbeihilfe bei Personen, die nicht mindestens ein Jahr im Kanton Zürich gewohnt haben, wurde von über 78% der Wahlberechtigten abgelehnt.

In Deutschland und in Österreich ist die öffentliche Meinung sicherlich noch nicht so weit und entsprechend leichter ist es, eine restriktive Gesetzgebung einzufordern. Die Schweiz wurde vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zur Klärung ihres Umgangs mit der Suizidbeihilfe aufgefordert. Es wurde bemängelt, dass die Abgabe des Barbiturates auf den medizinisch-ethischen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung beruht und nicht auf einem Bundesgesetz.
Vor zwei Jahren lehnte der Gesetzgeber genau das wohlweislich noch ab, da eine gesetzliche Regelung quasi einer gesellschaftlichen Legitimierung gleichkäme. Die Diskussion geht also auch hierzulande weiter.

Ich sehe die Aufgabe der christlichen und ärztlichen Seite darin, auf die Gefahr der Ausdehnung der Suizidbeihilfe auf gesunde Menschen mitten im Leben und auf die Gefahr des zunehmenden Druckes auf alte und chronisch kranke/behinderte Menschen hinzuweisen sowie auf die Wichtigkeit der Förderung der Palliativmedizin.

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