Sterbehilfe und assistierter Suizid: eine Bedrohung für behinderte Menschen
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Der Schritt ist radikal: Nicht-behinderte Menschen erachten behinderte Menschen als geeignete Kandidaten für eine Eliminierung, weil sie ein nicht lebenswertes Leben leben. Manche meinen, die Legalisierung von ärztlich assistiertem Suizid unterscheide sich von der Legalisierung der Sterbehilfe.
Das ist bestenfalls naiv. Ein Arzt gab zu: „Gegner [in Holland] argumentierten, dass wir auf eine schiefe Ebene geraten seien, wo es keinen Unterschied mehr gebe zwischen aktivem Töten und Sterbenlassen. Sie behielten recht. ... Es war nur eine Frage der Zeit, bis wir bei der tödlichen Spritze waren.“ Dieses Zitat findet sich im Vorwort einer Aufsatzsammlung, die die Praxis der Sterbehilfe in den Niederlanden verteidigt.[^1]
Fast immer sind diejenigen, die durch aktive Sterbehilfe sterben, behindert oder chronisch krank. Es ist einfach falsch zu behaupten, dass jeder, „der so leidet“, sterben möchte. Menschen, die bei der Eröffnung einer schwerwiegenden Diagnose oder einer schlimmen Prognose nach einer schweren Verletzung oft sehr verzweifelt sind, passen sich oft im Laufe der Zeit gut an die Situation an, Hilfe und Unterstützung vorausgesetzt. Einer Studie zufolge kann sich nur einer von fünf in einer Notaufnahme tätigen Ärzten ein Leben mit einer Querschnittslähmung vorstellen, aber 90% der Querschnittsgelähmten gaben an, dass sie glücklich sind, am Leben zu sein. Die Mehrheit der behinderten Menschen möchte leben.
Ein Blick nach Belgien: Ein Recht auf Euthanasie hat hier jeder Mensch, ob minderjährig oder erwachsen, der seinen Todeswunsch freiwillig und wiederholt ausspricht. Ärzte müssen bestätigen, dass der Patient aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls an dauerhaften und unerträglichen psychischen oder physischen Schmerzen leidet, die medizinisch nicht gelindert werden können. Wim Distelmans, ein Onkologe(!), ist der führende „Sterbehelfer“ in seinem Land. Am 19. April 2012 gab er einer Frau, die unter Depressionen litt, eine tödliche Injektion. Ihr Sohn Tom Mortiers sagte später: „Das Krankenhaus informierte uns erst einen Tag später telefonisch. Da hörten wir zum ersten Mal davon. Meine Mutter starb nicht im Beisein ihrer Familie und engsten Freunde. Es gab kein heiteres Familientreffen, voller Frieden und Versöhnung, von dem Euthanasiebefürworter immer schwärmen.“ Im Januar 2013 machte ein eineiiges Zwillingspaar Schlagzeilen, auch in deutschen Medien. Von Geburt an taub, litten die beiden 45-jährigen Männer unter zunehmendem Verlust der Sehkraft. Sie glaubten, dass ihr Leben keinen Sinn mehr habe. Schließlich beschlossen sie, gemeinsam um Sterbehilfe zu bitten.
Ein anders Beispiel aus dem letzten Jahr: Der 44-jährige Nathan Verhelst wurde als Nancy geboren. Seine Mutter bezeichnete sie bei der Geburt als hässlichstes Kind, das sie jemals gesehen hatte. Nach einer missglückten Geschlechtsumwandlungsoperation starb Nathan durch Euthanasie. Seine Mutter sagte gegenüber der Presse, sie sei froh über seinen Tod. Alle diese Patienten wurden von Wim Distelmans getötet. Über sie wurde in der internationalen Presse berichtet, die Artikel lassen sich im Internet nachlesen. Depressionen, Taub-Blindheit und Depression nach missglückter Geschlechtsumwandlung – keiner dieser Patienten war unheilbar krank. Doch damit hört es nicht auf. Inzwischen hat der belgische Senat für ein Gesetz gestimmt, dass auch Minderjährige auf eigenen Wunsch hin ärztlich getötet werden können. Die Europäische Kommission (Ressort für Beschäftigung, Soziales und Integration) bezeichnete Belgien im Dezember 2011 wegen fehlender Unterstützung für behinderte Menschen als Menschenrechtskatastrophe. Es verwundert nicht, dass behinderte Menschen in Belgien verzweifelt sind. Der Tod ist für viele von ihnen keine Wahlmöglichkeit, sondern das Ende aller Wahlmöglichkeiten.
Wenn Euthanasie illegal bleibt, bleiben auch behinderte und ältere Menschen geschützt. Eine Legalisierung würde dazu führen, dass diese Menschen glauben (oder dass sie glauben gemacht werden), dass sie nur eine Alternative haben: den Tod. Typischerweise sprechen sie davon, für andere „eine Last zu sein“. Unerträglicher Schmerz ist nur selten die Begründung für Euthanasie, selbst 1992 schon haben Studien gezeigt, dass unerträglicher Schmerz nur in 5% der Fälle der Grund für Sterbehilfe war. Für diesen unerträglichen Schmerz stehen in der heutigen Zeit gute Möglichkeiten der Palliativmedizin zur Verfügung.
Die Legalisierung von Sterbehilfe greift ganz grundlegend das Recht gefährdeter Menschen auf Schutz und Leben an; sie bedroht ebenfalls die Rechte der Ärzte. Diese haben das Recht, Sterbehilfe zu verweigern, aber ein Gesetz, welches diese erlaubt, setzt voraus, dass Ärzte an der Beendigung des Lebens aktiv beteiligt sind. Wenn aktive Sterbehilfe und assistierter Suizid weiterhin illegal bleiben, bietet das auch einen Schutz für Ärzte, die aus Glaubensgründen, moralischen oder anderen Gründen ein Leben nicht aktiv beenden möchten. Das sind Ärzte, die daran denken, dass der Patient, den sie vor sich haben, in welcher Verfassung er sich auch befindet, immer noch ein Mensch ist.
[^1]: Younger S J & Kimsma G K Physician Assisted Death in Perspective: Assessing the Dutch Experience (CUP, 2012).