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Weltanschauungen
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Männer, Frauen und …? Geschlechtertheorien im Widerstreit

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Spätestens seit den 1970er-Jahren hat der nun zu besprechende Gleichheitsfeminismus den Differenzfeminismus an Einfluss überholt. Die Auseinandersetzung zwischen beiden Richtungen hat die Frauenbewegung über Jahrzehnte hinweg geprägt – und geschwächt. Als theoretische Begründerin des Gleichheitsfeminismus im 20. Jahrhundert gilt die Französin Simone de Beauvoir (1908–1986), die langjährige Lebenspartnerin des Schriftstellers Jean-Paul Sartre. Sie wird oft mit der These zitiert: „Man wird nicht als Frau geboren, Frau wird man“.22 Viele Frauen, so de Beauvoir, sähen ihre Biologie, nämlich ihr Frausein, als Schicksal an. Tatsächlich seien es jedoch gesellschaftliche Faktoren, die eine biologische Frau auf eine weibliche Geschlechtsidentität festlegten. Dabei hat de Beauvoir vor allem die wirtschaftliche Abhängigkeit der Frau von ihrem Mann und die Bindung an die Aufgabe der Mutterschaft im Blick. Die Frau wird an Haus und Herd gebunden, was in vielerlei Hinsicht ihren gesellschaftlichen Status und ihre soziale Rolle bestimmt.

Die Festlegung auf eine weibliche Geschlechtsidentität erfolgt ihrer Auffassung nach durch die Männer, die für sich beanspruchen, der Grundtyp des Geschlechts zu sein, womit das Weibliche zum „anderen Geschlecht“ (so auch ihr Buchtitel 1949) wird. Das behauptete Anderssein der Frau dient nach de Beauvoir nichts anderem als der Befestigung der männlichen Herrschaft und der Unterdrückung der Frau:

Die Menschheit ist männlich und der Mann definiert die Frau nicht als solche, sondern im Vergleich zu sich selbst: sie wird nicht als autonomes Wesen angesehen.23

Während also der Mann sein Leben selbst entwirft, verwehrt er der Frau diese Freiheit. Diese Ungleichheit gilt es nach de Beauvoir zu überwinden, wobei die Frauen selbst ans Werk gehen müssen. De Beauvoir zielt also auf die Gleichheit der Geschlechter, und zwar im Sinne der gleichen Freiheit, man selbst zu sein und sein Leben entwerfen zu dürfen. Die Gleichheit der Geschlechter soll dadurch erreicht werden, dass die Frau sich die Sphäre des Mannes aneignet: Indem sie sich weigert, Kinder zu gebären, werde sie frei von der ihr gesellschaftlich zugeschriebenen Rolle als Mutter. Geht sie einer Erwerbstätigkeit nach, werde sie dadurch wirtschaftlich unabhängiger von ihrem Mann. Die emanzipierte Frau lässt sich also nicht in das Korsett der Ehe pressen und gibt damit der bindungslosen Selbstbestimmung den Vorzug, die bis dato als Privileg des Mannes galt, der selbst als Ehemann über die (familiären) Verhältnisse bestimmte, anstatt sich von ihnen bestimmen zu lassen.

Die Überlegungen de Beauvoirs sind im Feminismus der zweiten Welle, einer wichtigen sozialen Trägerbewegung der „Achtundsechziger“, stark rezipiert worden. Die gesellschafts- und v.a. traditionskritische Stoßrichtung ihrer Gedanken stieß in einer Gesellschaft, die sich im Umbruch befand, auf starke Resonanz. In Deutschland sind die Thesen des Gleichheitsfeminismus maßgeblich durch Alice Schwarzer popularisiert worden. Sie schreibt:

Mit dem Ausruf „Es ist ein Mädchen!“ oder „Es ist ein Junge!“ sind die Würfel gefallen. Unser biologisches Geschlecht dient vom ersten Tag an als Vorwand zum Drill zur „Weiblichkeit“ oder „Männlichkeit“.24

Nicht eine biologische Vorgabe, sondern erst die Differenz zwischen der Erfahrung, entweder Macht auszuüben oder ihr ohnmächtig ausgeliefert zu sein, mache aus Menschen Männer oder Frauen.25 Rollenzuschreibungen und Aufgabenverteilungen in Beruf und Familie sind für sie Mechanismen, die Herrschaft des Mannes über die Frau zu festigen.

Ähnlich wie de Beauvoir geht es Schwarzer nicht um den von beiden unbestrittenen „kleinen Unterschied“ – nämlich die biologischen Geschlechtsmerkmale. Diese würden zwar von „pseudoreligiösen“ und „biologistischen“ Fundamentalisten instrumentalisiert, wenn sie aus einem angeblich angeborenen „Geschlechtscharakter“ eine unterschiedliche gesellschaftliche Rolle für Männer und Frauen verbindlich ableiteten. Tatsächlich geht es für sie hier „nicht um Glauben oder Natur, es geht um Macht“.26 Kern des Gleichheitsfeminismus ist damit die „Infragestellung der Geschlechterrollen: also der emotionalen, intellektuellen und ökonomischen Arbeitsteilung zwischen Frauen und Männern“.27

Konkret bedeutet dies, dass die Frau von der „Pflicht zur Mutterschaft“ befreit werden müsse. Wer nun aber wie Schwarzer die „Pflicht zur Mutterschaft“ ablehnt, zugleich aber eine „befreite“ Sexualität bejaht, muss für das Recht auf Abtreibung eintreten, weil eine ungewollte Schwangerschaft nie gänzlich ausgeschlossen werden kann. Entsprechend vehement haben sich Schwarzer und ihre Mitstreiterinnen für die vollständige Abschaffung des § 218 StGB eingesetzt. Für sie geht es beim Recht auf Abtreibung um viel: „um das Recht auf eine selbstbestimmte Mutterschaft, um die Verfügung über den eigenen Körper, um eine angstfreie Sexualität“.28 Für das Recht auf Abtreibung einzutreten ist nach Schwarzer eine politische Bekenntnisfrage, an der sich Wohl oder Wehe einer Gesellschaft entscheide. Diese Positionierung diente im Folgenden radikalfeministischen und verwandten Gruppen als Legitimation für ein hartes Vorgehen gegen das öffentliche Auftreten von Abtreibungsgegnern, nicht selten bis hin zu unflätigen Beschimpfungen und aggressiver Behinderung angemeldeter Demonstrationen wie dem jährlich in Berlin stattfindenden „Marsch für das Leben“.

Schwarzer gibt zu, dass sich der Gleichheitsfeminismus wenig um Mütter und die Bedürfnisse kleiner Kinder gekümmert habe.29 Das hindert sie jedoch nicht daran, im Interesse der erstrebten Geschlechtergleichheit am Ideal des Doppelverdienerpaares festzuhalten. Wenn Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig im Jahr 2016 vorschlägt, Eltern mit einer Prämie von 300 Euro monatlich zu fördern, wenn beide Partner ihre wöchentliche Arbeitszeit auf 32-36 Stunden reduzieren (wobei es sich v.a. bei 36 Stunden pro Woche eher um eine kosmetische Reduktion handeln dürfte), dann könnte sie dafür Alice Schwarzer als Stichwortgeberin benennen, die diese Zielvorstellung bereits 2007 als Familienparadies beworben hat:

Sechs Stunden am Tag oder vier Tage die Woche – das würde ein Familien-Zeitmanagement ermöglichen, das sowohl Raum für Kinder lässt als auch für die ganze Familie. Und ganz nebenbei kämen auch noch mehr Arbeitsplätze heraus.30

Diese beseelende Vision lässt allerdings die kinderpsychologischen und ökonomischen Realitäten außer Acht. Kinder funktionieren nun einmal nicht auf Knopfdruck, wenn die Eltern nur noch in dem von der Arbeitswelt vorgegebenen Takt Zeit für die Familie haben. Nicht mitbedacht ist hier auch, dass viele Familien wirtschaftlich darauf angewiesen sind, dass der höherverdienende Elternteil Vollzeit arbeitet. Schwarzers Arbeitszeitmodell zielt erkennbar auf die Gruppe zweier einkommensstarker Partner, bei denen die Einbußen des einen durch den Einkommenszuwachs des anderen Partners kompensiert werden. Unverkennbar ist: Nach Schwarzer lässt sich das Ziel weiblicher Autonomie nur erreichen, wenn die Erwerbsarbeit für Frauen kein „Pausenfüller“ oder eine „Zusatzbeschäftigung neben der Familie“ ist, sondern ihr Leben ganz ausfüllt.31

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, die bei ihrem zweiten Kind nach der (für Ministerinnen formal nicht geregelten) Mutterschutzfrist von acht Wochen wieder an ihren Schreibtisch im Ministerium zurückkehrte, zeigt im Sinne Schwarzers, wie Gleichstellung aussehen kann. Eine vernehmbare öffentliche Diskussion über ihre Entscheidung gab es nicht. Das war noch 2009 beim Nachbarn Frankreich anders, als die dortige Justizministerin Rachida Dati (damals 43 Jahre) bereits fünf Tage nach der Geburt ihres ersten Kindes die Amtsgeschäfte wieder aufnahm.32 Öffentlich bekannt wurde ihr Dank an die Mitarbeiter, die „in dieser sehr bewegenden Zeit an meiner Seite waren“; der Vater, über dessen Identität Unklarheit herrscht, kommt hier gar nicht erst vor.33 Harsche Kritik erntete Dati ausgerechnet aus dem feministischen Lager. Sie argumentierten, dass Arbeitgeber das Beispiel der Ministerin nutzen könnten, um Druck auf junge Mütter auszuüben. Von Marie-Pierre Martinez von der Organisation Planning Familial ist die Aussage überliefert, Frau Dati habe in einer „von maskulinen Normen geprägten Gesellschaft“ offenbar „keine andere Wahl gehabt“; sie habe der Karriere Vorrang eingeräumt, weil Abwesenheit zum Machtverlust führe.34

Damit legt sie den Finger auf einen wunden Punkt des Gleichheitsfeminismus, dem auch innerhalb des feministischen Diskurses der Vorwurf gemacht wird, eine Gleichheit der Geschlechter dadurch erreichen zu wollen, dass Frauen die männlich codierten betrieblichen Verhaltenskulturen imitieren, anstatt diese zu transformieren. Die Karrierefrau überwinde die männlichen Herrschaftsverhältnisse nicht, sondern reproduziere sie, indem sie sich den Spielregeln einer maskulin geprägten Arbeitswelt und Karriereorientierung unterwerfe. Kurz gesagt: Dieser Weg der Gleichstellung zu den Konditionen der Männerwelt bedeute, dass die Frauen sich den Erwartungen der kapitalistisch funktionierenden Wirtschaft anpassten (die an den Schaltstellen von Männern dominiert wird) und nicht umgekehrt, wie es sein müsste.35

Mit ihren Überlegungen hat Simone de Beauvoir der radikalen Unterscheidung von sex im Sinne des biologischen Geschlechts und gender im Sinne der gesellschaftlich konstruierten Geschlechteridentität den Weg bereitet, die uns gleich noch beschäftigen wird. Die biologische Differenz zwischen Männern und Frauen wird anerkannt, doch es wird bestritten, dass sich daraus notwendigerweise das herkömmliche Machtgefüge von Macht ausübenden Männern und ohnmächtigen Frauen begründen lässt. Diesem Machtgefälle soll entgegengewirkt werden, indem Frauen sich die Machtsphären des Mannes aneignen, womit vor allem die Arbeitswelt gemeint ist. Die Familie hat dahinter zurückzustehen.

Ihre Projektionsfläche fanden die Forderungen des Gleichheitsfeminismus in dem alleinigen Entscheidungsrecht des Mannes in allen gemeinschaftlichen Belangen der Ehe und Familie, das bis in die 1970er-Jahre hinein im Familienrecht verankert war. Schon in den Jahrzehnten zuvor war es schrittweise gelockert worden: So konnte die Frau seit 1957 selbst über ihre Berufstätigkeit entscheiden; doch der Vorrang ihrer häuslichen Pflichten war weiterhin festgeschrieben, was bedeutete, dass ihr die Ausübung ihres Berufs untersagt werden konnte, wenn dies „nicht mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar“ war.

Die starke und starre Reglementierung der privaten Lebensführung durch staatliche Vorgaben entsprach immer weniger dem Freiheitsbewusstsein breiter Bevölkerungsschichten.36 Der Paradigmenwechsel des Gesetzgebers hin zum Leitbild des partnerschaftlichen Ehe- und Familienbildes, das von staatlichen Vorgaben zur Lebensführung weithin freigestellt bleibt (was sich u.a. auch im Scheidungsrecht auswirkte), lässt sich nicht allein mit dem Einfluss feministischer Akteure begründen. Die breite Zustimmung der Bevölkerung zum Leitbild einer von den Partnern selbst bestimmten Lebensführung steht vielmehr im Zusammenhang mit zahlreichen Faktoren, die einen Einstellungswandel mitbedingten.

Diese Faktoren können an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden, doch sei zumindest auf eine Entwicklung verwiesen: Es ist interessant zu beobachten, dass der Feminismus seinen breiten Resonanzboden in der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland nach den Umbrüchen der 1970er- und 1980er-Jahre weithin verlor. Das hat u.a. damit zu tun, dass die Mehrheit der Paare durchaus das Recht auf eine selbstbestimmte partnerschaftliche Lebensführung beansprucht, in der Praxis der eigenen Lebensführung dann jedoch Entscheidungen traf und trifft, die aus feministischer Sicht die eingefahrenen Rollenmuster reproduzieren und so die tradierten Geschlechterverhältnisse doch nur wieder befestigen würden. Die Journalistin Dale O’Leary formuliert treffend:

Die Verfechter der Gender-Agenda mögen viel über Frauen als Entscheidungsträger reden, aber sie mögen die Entscheidungen nicht, die Frauen treffen.37

Einige Autoren bezweifeln mittlerweile sogar, ob es tatsächlich ...

… ein Akt fortschrittlicher gesetzgeberischer Klugheit war, auf die Vorgabe von Eheleitbildern zu verzichten und die eheliche Arbeitsteilung der eigenverantwortlichen und einvernehmlichen Regelung der Eheleute zu überantworten.38

Solche Überlegungen zeugen vom Unbehagen darüber, dass der feministische Wunsch und die gesellschaftliche Wirklichkeit im Blick auf die Gestaltung der Geschlechterverhältnisse beharrlich auseinanderklaffen. Allerdings hat der Gleichheitsfeminismus seine in der Breite der Bevölkerung schwindende Faszinationskraft mehr als kompensiert mit seinem Durchmarsch durch die staatlichen Institutionen. Die neuere Gesetzgebung, die das Modell des Doppelverdienerpaares favorisiert, das eventuelle eigene Kinder vom ersten Lebensjahr an ganztags fremdbetreuen lässt, trägt unverkennbar die Handschrift des Gleichheitsfeminismus, dessen Kernforderungen zumindest auf dieser Ebene nahezu eins zu eins in Paragrafenform gegossen werden. Der gelebten Realität der Familien soll mit ganzer Kraft zu Leibe gerückt werden.

22.S. de Beauvoir, Das andere Geschlecht, S. 334.
23.Ebd., S. 12.
24.A. Schwarzer, Der kleine Unterschied und seine großen Folgen, S. 193.
25.Vgl. ebd. , S. 179.
26.A. Schwarzer, Die Antwort, S. 13.
27.Ebd., S. 20.
28.Ebd., S. 75.
29.Vgl. ebd., S. 94f.
30.Ebd., S. 100.
31.Vgl. ebd., S. 110.
32.Vgl. S. Lehnartz, „Frankreichs Mutter der Nation“.
33.R. Leick, „Acht Väter und ein Kind“, S. 110. Dem Bericht zufolge habe Dati in den zurückliegenden Monaten mehr oder weniger gleichzeitige Beziehungen zu acht Männern gepflegt.
34.Zit. nach S. Lehnartz, „Die Mutter der Nation“.
35.„Es geht um Frauen in Führungspositionen, nicht um den Umbau der Karrieremuster; Frauen sollen zur Bundeswehr und nicht die Bundeswehr soll in eine defensive Verteidigungskultur umgebaut werden; Frauen sollen in die Wissenschaft, der patriarchale Initiationsritus der Habilitation bleibt unangetastet; Frauen sollen in die Wirtschaft, aber die alles dominierende Profitorientierung wird nicht in Frage gestellt“, Peter Dröge, zitiert in: T. Gesterkamp, „Für Männer, aber nicht gegen Frauen“, S. 10.
36.Zur Entwicklung insgesamt vgl. J. Limbach/S. Willutzki, „Die Entwicklung des Familienrechts seit 1949“.
37.D. O’Leary, The Gender Agenda. Redefining Equality, S. 133.
38.Vgl. J. Limbach/S. Willutzki, „Die Entwicklung des Familienrechts seit 1949“, S. 21f.

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